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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

BWL XII – Lehrstuhl für Controlling – Professor Dr. Friedrich Sommer

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FAQ (häufig gestellte Fragen)

  • Von wem muss das Learning Agreement unterschrieben werden?
    Zuerst unterschreiben Sie selbst. Als zweite Person unterschreibt Frau Stefanie Düthorn (Fachkoordinatorin). Bitte senden Sie Frau Düthorn das Learning Agreement per E-Mail zu (erasmus.wiwi@uni-bayreuth.de).
    Zusätzlich muss das Learning Agreement von der Gastuniversität unterschrieben werden (auch per Scan möglich).
    Alle Unterschriften müssen vor dem Auslandsaufenthalt geleistet werden.
    Bitte beachten Sie die Fristen und Empfehlungen zum Learning-Agreement.

  • Wie viele ECTS-Punkte müssen Bachelor-Studierende aufweisen, um vorrangig bei der Bewerbung berücksichtigt zu werden?
    Mindestens 45 ECTS-Punkte.

  • Ich bin Studentin bzw. Student im Bachelor-Studium und habe noch keine 45 ECTS-Punkte erreicht. Kann ich mich trotzdem bewerben?
    Eine Bewerbung ist generell möglich. Diese wird jedoch nachrangig berücksichtigt.

  • Wie viele ECTS-Punkte müssen Master-Studierende aufweisen, um vorrangig bei der Bewerbung berücksichtigt zu werden?
    Masterstudierende müssen keine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten aufweisen, da das Bachelor-Zeugnis für eine vorrangige Berücksichtigung der Bewerbung ausreichend ist.

  • Welcher Notendurchschnitt wird bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt?
    Bei Bachelor-Studierenden wird immer der aktuelle Notendurchschnitt herangezogen.
    Bei Master-Studierenden wird bis zu verbuchten 45 ECTS-Punkten der Schnitt des Bachelor-Studiums und ab 45 ECTS-Punkten der aktuelle Notendurchschnitt im Masterstudium herangezogen.

  • Welches Semester bietet sich für einen Auslandsaufenthalt an?
    Welches Semester sich am besten eignet, entscheiden Sie grundsätzlich selbst. Bachelor-Studierenden wird ein Auslandssemester häufig im fünften Semester empfohlen. Zu beachten ist, dass Studierende mit mindestens 45 ECTS-Punkten vorrangig berücksichtigt werden. Den Master-Studierenden wird häufig ein Auslandssemester im dritten Semester empfohlen. Bei den Master-Studierenden gilt die Regel mit den notwendigen 45 ECTS-Punkten nicht.

  • Wer ist an der Universität Bayreuth für die Notenumrechnung verantwortlich?
    Über die Anrechenbarkeit einer Veranstaltung und die Notenumrechnung entscheidet bei Studierenden der Betriebswirtschaftslehre das Dekanat der RW-Fakultät. Bei Studierenden der Studiengänge Volkswirtschaftslehre, IWE und IWG wenden Sie sich bitte an Professor Martin Leschke. Die Notenumrechnung erfolgt immer anhand der Bayerischen Formel.
    Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Rückfragen bei der Fachkoordination oder dem International Office ab.

  • Bis wann muss ich mich für einen Erasmus-Studienplatz bewerben?
    Die Bewerbungsfrist für das gesamte akademische Jahr (Sommer- und Wintersemester) ist der 1. Dezember.

  • Wie und wann erfahre ich, ob ich einen Platz im Erasmus-Programm erhalten habe?
    Die Bewerbungsfrist für das gesamte akademische Jahr ist der 1. Dezember. Die Bearbeitung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden Sie vom International Office benachrichtigt. Vorher können keine Auskünfte gegeben werden. Aufgrund der großen Bewerberzahl gehen die Zusagen nach und nach raus. Im März erfolgt die unverbindliche Benachrichtigung zur Platzvergabe per E-Mail.

  • Wie ist das weitere Vorgehen, wenn ich im ersten Auswahlprozess keinen Platz an einer der von mir gewünschten Hochschulen bekommen habe?
    Studierende, die in der ersten Runde des Auswahlverfahrens keine Zusage bekommen haben, können sich im Restplatzverfahren erneut bewerben. Weitere Informationen zum Restplatzverfahren erhalten Sie vom International Office.

  • Was passiert, wenn ich den Platz an der ausländischen Universität angenommen habe?
    Zunächst übermittelt das International Office die Daten an die Gastuniversität, und Sie werden dort nominiert. Im Anschluss kommt die Gastuniversität auf Sie zu und informiert Sie über die einzureichenden Bewerbungsunterlagen. Wenn sich Ihre Gastuniversität nach drei Wochen nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Outgoing-Verantwortlichen des  International Office. Wenn Sie alle Dokumente eingereicht haben, erhalten Sie einen „letter of acceptance“.

  • Um die Erasmus-Förderung zu erhalten, müssen 20 ECTS-Punkte erzielt werden. Wird dabei die Summe der ECTS-Punkte, die im Ausland erreicht werden, oder die entsprechende Anzahl der ECTS Punkte, die in Bayreuth angerechnet werden, berücksichtigt?
    Es wird die Summe der ECTS-Punkte, die im Ausland erzielt werden, berücksichtigt. Dabei ist nicht relevant, ob diese Kurse in Bayreuth angerechnet werden.

  • Ich habe den Termin des Sprachenzentrums verpasst und verfüge nun bis zum 1. Dezember nicht über ein gültiges Sprachzeugnis. Was kann ich nun machen?
    Wenn ein Test in englischer Sprache erforderlich ist, kann auch ein TOEFL- oder ein DAAD-Test bei einem externen Anbieter abgelegt werden. Bei einem TOEFL müssen mindestens 90 Punkte erreicht werden. Bei anderen Sprachen kann ein DAAD-Test bei einem externen Anbieter abgelegt werden.
    Ohne TOEFL oder DAAD-Test ist ihre Bewerbung unvollständig! In diesem Fall werden Sie im Auswahlprozess nachrangig berücksichtigt. Wenn Sie trotzdem eine Zusage erhalten, ist diese lediglich unter Vorbehalt. Der notwendige Sprachtest kann bis zur Anmeldung an der ausländischen Universität beim International Office in Bayreuth nachgereicht werden.
    Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise zu den Sprachtests auf den Seiten zum Bewerbungsprozess.

  • Wenn ich bereits andere Sprachtests (z. B. DELF, Cambridge Certificate, IELTS) absolviert habe, werden diese auch berücksichtigt?
    Diese Sprachtests sind ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Gültigkeit und das Niveau B 2 aufweisen. Dies sind jedoch nur die Voraussetzungen, die von der Universität Bayreuth gestellt werden. Auf die Sprachvoraussetzungen der Gastuniversität hat die Universität Bayreuth keinen Einfluss.

  • Gibt es bezüglich der Sprachtests für das Erasmus-Programm länderspezifische Unterschiede?
    Ja, für das Auslandsstudium im Vereinigten Königreich oder Irland wird ein TOEFL erwartet. Dieser kann jedoch bis zur Anmeldung an der Gastuniversität nachgereicht werden.

  • Kann ich mich auf Plätze der Wirtschaftswissenschaften bewerben, wenn ich nicht Studierende/r der RW-Fakultät bin (z. B. Philosophy and Economics, Sportökonomie)?
    Die Bewerbung ist grundsätzlich möglich, jedoch wird die Bewerbung nachrangig berücksichtigt.

  • Was muss ich tun, wenn die Gastuniversität ein "transcript of records" von mir benötigt?
    Die Vorlage für das "Transcript of Records" erhalten Sie auf der Homepage des International Office (Erasmus SMS).

  • Wie und wo kann ich mir weitere Informationen über meine Gastuniversität einholen?
    Das International Office stellt Erfahrungsberichte von Studierenden bereit, die bereits an einem Austausch teilgenommen haben. Dafür wählen Sie bitte auf der folgenden Seite (>> MoveON) das Land, das Fach und das Niveau aus, um zu der entsprechenden Gastuniversität zu gelangen. Unter "study reports" finden Sie die Erfahrungsberichte.

Verantwortlich für die Redaktion: Prof. Dr. Friedrich Sommer

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